Impressum
Taxi Vishi
Inhaber: Kenan Vishi
Unternehmensbezeichnung: Taxi Vishi
Anschrift: Zahlbrucknerweg 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
Telefon: 0660/3860311
E-Mail: taxivishi@hotmail.com
Website: www.taxivishi.at
Unternehmensgegenstand
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen (Taxi).
Gewerbeberechtigung
Fachgruppe: Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
GISA-Zahl: 39768247
Unternehmensform
Einzelunternehmen
Inhaber: Kenan Vishi
Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee zuständig.
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Erbrechen/Verschmutzung: Reinigungskosten können dem Fahrgast in Rechnung gestellt werden.
- Starke Verschmutzung: Bei außergewöhnlicher Verschmutzung können zusätzlich entstandene Kosten berechnet werden.
- Beschädigungen: Für vom Fahrgast verursachte Schäden am Fahrzeug kann Schadenersatz verlangt werden.
- Haustiere: Haustiere müssen entsprechend gesichert bzw. in geeigneten Transportboxen befördert werden. Der Fahrgast ist für durch das Tier verursachte Verschmutzungen oder Schäden verantwortlich, soweit rechtlich zulässig.
- Rauchen: Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
- Alkohol: Betrunkene oder aggressive Fahrgäste können von der Beförderung ausgeschlossen werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Sicherheitsgurte: Fahrgäste müssen die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften beachten.
- Wartezeit: Bei vom Kunden verursachten Wartezeiten können die vereinbarten bzw. ausgewiesenen Wartegebühren anfallen.
- Stornierung/Nichterscheinen: Für kurzfristige Stornierungen oder Nichterscheinen können – sofern entsprechend vereinbart und rechtlich zulässig – Können Kosten von ca. 70% vom vereinbarten Abhol- und Zielort entstehen.
- Gepäck: Der Fahrgast ist für sein persönliches Gepäck verantwortlich.
- Verlorene Gegenstände: Gefundene Gegenstände werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
- Sicherheitsvorschriften: Der Fahrer darf Maßnahmen treffen bzw. eine Beförderung ablehnen, wenn die Sicherheit von Fahrgast, Fahrer oder anderen Verkehrsteilnehmern gefährdet ist.
Stand: September 2026